Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Tel: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreise 0,20 €/Anruf, Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)
zuständige Behörde:
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland
www.muenchen.ihk.de
Registerabruf:
www.vermittlerregister.info
Register-Nr. D-6VQ9-YKEUA-09
Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler)
zuständige Behörde:
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland
www.muenchen.ihk.de
Registerabruf:
www.vermittlerregister.info
Register-Nr. D-F-155-P71R-34
Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)
zuständige Behörde:
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland
www.muenchen.ihk.de
Registerabruf:
www.vermittlerregister.info
Register-Nr. D-W-155-GCDU-61
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler)
zuständige Behörde:
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, Bundesrepublik Deutschland
www.muenchen.ihk.de
Fundstellen der relevanten berufsrechtlichen Regelungen der §§ 34c, d, f GewO, 59-68 VVG und die VersVermV:
www.gesetze-im-internet.de
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten:
Ich verfolge derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtige ich nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Derzeit fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Ich beobachte die weitere Entwicklung und werde zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.
Meine Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Die Vergütungen meiner Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.